Erwägungsgrund 6 32020D0135
Es wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Erklärungen in das Protokoll des Europäischen Rates vom 25. November 2018 aufgenommen wurden. Gemäß der Erklärung bezüglich des Austrittsabkommens und der Politischen Erklärung wird der Rat, wenn es in dem im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Union um die Verlängerung des Übergangszeitraums geht, gemäß den Leitlinien des Europäischen Rates vorgehen, und bei Beschlüssen über die Verlängerung des Übergangszeitraums wird der Erfüllung der nach dem Abkommen und seinen Protokollen geltenden Verpflichtungen durch das Vereinigte Königreich in jedem Fall Rechnung getragen. Zwei weitere Erklärungen des Europäischen Rates und der Kommission wurden in das oben genannte Protokoll des Europäischen Rates aufgenommen: eine Auslegungserklärung bezüglich Artikel 184 des Austrittsabkommens und eine Erklärung zum räumlichen Geltungsbereich der künftigen Abkommen.