Erwägungsgrund 15 32020D1502
Die Kommission hat daher die in Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben a, c, d, g und h der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten Gründe als Gründe für Beschränkungen identifiziert, die für die Datenverarbeitung im Rahmen der Auswertungen und Verfahren der Kommission in Bezug auf die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen oder im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2019/452 geschaffenen Kooperationsmechanismus erforderlich sein können.