Erwägungsgrund 3 32020D1502
Die personenbezogenen Daten werden in den für die Überprüfung zuständigen Dienststellen der Kommission so lange aufbewahrt, wie es für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen der Mitgliedstaaten und für die Gewährung des Funktionierens des Kooperationsmechanismus erforderlich ist, und in einem gesicherten elektronischen Umfeld gespeichert, um einen unberechtigten Zugriff oder eine unrechtmäßige Weitergabe von Daten an Personen außerhalb der Kommission zu verhindern.