Erwägungsgrund 11 32020D1502
Die Kommission muss möglicherweise die Unterrichtung betroffener Personen und die Anwendung anderer Rechte betroffener Personen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, die sie von Mitgliedstaaten oder anderen, anonymen oder bekannten, Quellen erhalten hat, beschränken, soweit dadurch gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1725 die nationale Sicherheit, die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung der Mitgliedstaaten oder gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe d dieser Verordnung die innere Sicherheit der Organe und Einrichtungen der Union sichergestellt wird. Die innere Sicherheit der Organe und Einrichtungen der Union kann insbesondere dann gefährdet sein, wenn ausländische Direktinvestitionen aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung voraussichtlich Projekte oder Programme von Unionsinteresse beeinträchtigen.