Art. 11 32021D1012
Berichterstattung
Der EUSR erstattet dem Hohen Vertreter und dem PSK regelmäßig mündlich und schriftlich Bericht. Der EUSR erstattet entsprechend den Erfordernissen auch den Arbeitsgruppen des Rates Bericht. Die regelmäßigen Berichte werden über das COREU-Netz verteilt. Der EUSR kann dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Bericht erstatten. Gemäß Artikel 36 des Vertrags kann der EUSR an der Unterrichtung des Europäischen Parlaments beteiligt werden.