Art. 12 32021D1012
Im Rahmen der Strategie trägt der EUSR zu einem einheitlichen, kohärenten und wirksamen Vorgehen der Union bei und sorgt mit dafür, dass alle Instrumente der Union und Maßnahmen der Mitgliedstaaten konsequent zusammenwirken, damit die politischen Ziele der Union erreicht werden. Gegebenenfalls setzt er sich mit den Mitgliedstaaten in Verbindung. Die Tätigkeiten des EUSR werden mit denen des EAD, der Delegationen der Union und der Kommission sowie gegebenenfalls mit denen anderer EUSR, die in der Region tätig sind, abgestimmt. Der EUSR unterrichtet die Vertretungen der Mitgliedstaaten und die Delegationen der Union regelmäßig.
Vor Ort hält er engen Kontakt zu den zuständigen Leitern der Vertretungen der Mitgliedstaaten, den Leitern der Delegationen der Union und den Leitern von Missionen im Rahmen der GSVP. Diese unterstützen den EUSR nach allen Kräften bei der Ausführung seines Mandats. Der EUSR gibt in enger Absprache mit den zuständigen Delegationen der Union dem Befehlshaber der EUNAVFOR Atalanta, dem Befehlshaber der EUTM Somalia und dem Leiter der Mission EUCAP Somalia vor Ort politische Handlungsempfehlungen. Der EUSR, die Operationsbefehlshaber und der Zivile Operationskommandeur konsultieren einander je nach Bedarf. Der EUSR stimmt sich auch mit den anderen internationalen und regionalen Akteuren vor Ort ab.