Art. 7 32021D1012
Vorrechte und Befreiungen des EUSR und seiner Mitarbeiter EUSR
Die Vorrechte, Befreiungen und sonstigen Garantien, die für die Erfüllung und den reibungslosen Ablauf der Mission des EUSR und seiner Mitarbeiter erforderlich sind, werden mit den Gastländern vereinbart. Die Mitgliedstaaten und der EAD gewähren die hierfür erforderliche Unterstützung.