32021D1012 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 15 32021D1012InkrafttretenBeschluss (GASP) 2021/1012 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für das Horn von Afrika Artikel 14Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Artikel 14