Erwägungsgrund 10 32021D1359
Auch in Bayern, wo beispielsweise in der Zeit vom 11. Mai bis zum 30. November 2020 Kurse über die Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stattfinden durften, war aufgrund der geltenden Abstandsregeln nur eine geringe Teilnehmerzahl zulässig. In der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 15. Dezember 2020 fanden weder Kurse für die Grundqualifikation noch für die Weiterbildung statt. Vom 16. Dezember 2020 bis zum 6. Juni 2021 sind in städtischen und ländlichen Gebieten berufliche Fortbildungskurse verboten, wenn die 7-Tage-Inzidenz von COVID-19 dort bei 100 oder darüber liegt. Deutschland verweist darauf, dass obwohl die 7-Tage-Inzidenz in Bayern in der zweiten Maihälfte auf unter 100 fiel, dieser Schwellenwert in einigen Bezirken am 26. Mai 2021 aber immer noch überschritten wurde.