Erwägungsgrund 19 32021D1359
Nach Angaben Deutschlands enthalten diese Zahlen nicht die Führerscheine und Befähigungsnachweise, die durch Anwendung der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2021/267 verlängert wurden. Daher dürften die Führerscheinstellen eine deutlich größere Zahl von Anträgen auf Erneuerung von Führerscheinen bearbeiten müssen als üblich.