Erwägungsgrund 11 32021D1359
In anderen Bundesländern ist nach den von Deutschland übermittelten Informationen auch vorgesehen, dass Kurse nur mit erheblichen Einschränkungen durchgeführt werden können, insbesondere hinsichtlich der Mindestabstände zwischen den Teilnehmern, wodurch die Kapazität der Ausbildungszentren stark eingeschränkt wird. In einigen Fällen haben sich Ausbildungszentren, selbst wenn Ausbildungskurse stattfinden dürften, aus Vorsicht dafür entschieden, während der Pandemie keine Kurse anzubieten. Dies hat zu einem erheblichen Rückstand bei den Schulungen geführt, der nur langsam und schrittweise abgebaut werden kann.