Erwägungsgrund 4 32021D1359
Mit Schreiben vom 18. Mai 2021 stellte Deutschland einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 genannter Zeiträume. Mit Schreiben vom 28. Mai 2021 legte Deutschland zusätzliche Informationen zur Untermauerung seines Antrags vor.