Erwägungsgrund 20 32021D1359
Angesichts des derzeit bestehenden Rückstands an Weiterbildungskursen für Berufskraftfahrer hält Deutschland den Antrag auf die Verlängerungen um drei Monate für auf das Notwendigste beschränkt. Deutschland geht davon aus, dass mit den Impffortschritten bis zum 30. September 2021 auch wieder mehr Termine für ärztliche Untersuchungen zur Bewertung der Tauglichkeit von Fahrern zur Verfügung stehen und die Führerscheinstellen personell wieder besser besetzt sein werden.