Erwägungsgrund 21 32021D1359
Der Antrag betrifft nur den Bezugszeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2021 und deckt daher nur eine begrenzte Anzahl von Führerscheinen und Qualifikationen von Berufskraftfahrern ab. Darüber hinaus hat die Gruppe von Personen, denen eine solche verlängerte Gültigkeitsdauer zugutekommt, bereits mindestens einmal einen Führerschein erworben oder eine Weiterbildung absolviert und damit ihre Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen. Die beantragten Verlängerungen sollten daher nicht zu unverhältnismäßigen Risiken für die Verkehrssicherheit führen.