Erwägungsgrund 17 32021D1359
In Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise noch zahlreiche Führerscheinstellen für die Öffentlichkeit geschlossen. Persönliche Besuche sind nur nach einem individuellen Termin möglich und beschränken sich auf Angelegenheiten, bei denen das persönliche Erscheinen zwingend erforderlich ist. In Sachsen hat die Verringerung der Termine mit persönlichem Erscheinen von Beginn der Pandemie an die Ausstellung von Führerscheinen erheblich erschwert. Deutschland zufolge kann es dazu kommen, dass diese und andere Führerscheinstellen in Zukunft wieder schließen müssen.