Erwägungsgrund 9 32021D1359
In Baden-Württemberg galt aufgrund hoher Infektionszahlen beispielsweise ein allgemeines Veranstaltungsverbot. Zwar finden in diesem Bundesland derzeit regelmäßig Kurse für die berufliche Weiterbildung statt, doch muss zwischen den Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, weshalb die Anzahl der Teilnehmer von Kursen über die Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern entsprechend begrenzt ist.