Erwägungsgrund 6 32021D1359
Den von Deutschland übermittelten Informationen zufolge dürften der Abschluss von Weiterbildungen und deren Nachweis, der Eintrag des Vermerks mit dem harmonisierten Code „95“ der Union und die Erneuerung der Fahrerqualifizierungsnachweise in diesem Mitgliedstaat aufgrund der zur Verhinderung bzw. Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen bis zum 30. Juni 2021 undurchführbar bleiben.