Erwägungsgrund 10 32021D2271
Die Kommission hat den Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung über die Einzelheiten der politischen Einigung über die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 zwischen den gesetzgebenden Organen informiert und dem Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung die konsolidierte Fassung der Änderung übermittelt. Darüber hinaus hat die Kommission den Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung über die weiteren Schritte des Gesetzgebungsverfahrens unterrichtet und ihm mitgeteilt, dass die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 voraussichtlich spätestens Anfang November 2021 in Kraft treten wird. Der Beschluss VII/8f sollte daher die durch die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 eingeführten neuen Maßnahmen begrüßen und feststellen, dass die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006, sobald sie in Kraft ist, den Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung in der Sache ACCC/C/2008/32 vollauf gerecht wird.