Erwägungsgrund 9 32021D2271
Unter Berücksichtigung der vom Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung in der Sache ACCC/C/2008/32 geäußerten Bedenken reichte die Kommission am 14. Oktober 2020 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 (im Folgenden „Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006“) ein. Die gesetzgebenden Organe haben am 12. Juli 2021 eine politische Einigung über die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 erzielt. Mit der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 wird gewährleistet, dass das Unionsrecht den Vorschriften des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in einer Weise Genüge tut, die mit den Grundprinzipien des Unionsrechts und seinem System der gerichtlichen Überprüfung vereinbar ist.