Beschluss (EU) 2021/2271 des Rates vom 11. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus zu den die Einhaltung des Übereinkommens betreffenden Sachen ACCC/C/2008/32, ACCC/C/2015/128, ACCC/C/2013/96, ACCC/C/2014/121 und ACCC/C/2010/54 zu vertreten ist
Die Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung im Bericht über die Umsetzung des Antrags ACCC/M/2017/3 betreffen die Folgemaßnahmen zum Beschluss V/9g (Sache ACCC/C/2010/54, die auf der Tagung der Vertragsparteien im Jahr 2014) gebilligt wurden.
Erwägungsgrund 16 32021D2271
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