Erwägungsgrund 13 32021D2271
Die Union sollte erklären, dass sich die Kommission verpflichtet hat, innerhalb der in der Erklärung angekündigten Fristen die Auswirkungen der Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung zu analysieren und die verfügbaren Optionen zu prüfen, die Prüfung abzuschließen und zu veröffentlichen und gegebenenfalls Maßnahmen vorzuschlagen, um das vom Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung angesprochene Problem unter Berücksichtigung der Unionsbestimmungen über staatliche Beihilfen zu lösen. Deshalb sollte die Union die Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung in der Sache ACCC/C/2015/128 zur Kenntnis nehmen und der Tagung der Vertragsparteien vorschlagen, die Annahme des Standpunkts zu den Feststellungen auf die nächste Tagung der Vertragsparteien zu verschieben, anstatt diese Feststellungen zu billigen. Falls der Standpunkt der Union, die Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung in der Sache ACCC/C/2015/128 zur Kenntnis zu nehmen, von den anderen Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus nicht akzeptiert wird, sollte die Union vorschlagen, dass über den Teil des Beschlusses VII/8f, der die Sache ACCC/C/2015/128 betrifft, gesondert entschieden wird, und die Annahme dieses Teils des Beschlusses VII/8f mit dem Ziel ablehnen, die Beschlussfassung über die Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung aufzuschieben. Falls es nicht möglich ist, über diesen Teil des Beschlusses VII/8f gesondert zu entscheiden, sollte die Union nach Ausschöpfung aller Mittel dafür und als letztes Mittel den Standpunkt einnehmen, die Annahme des Beschlusses VII/8f in seiner Gesamtheit auf die nächste Tagung der Versammlung der Vertragsparteien zu verschieben.