Erwägungsgrund 12 32021D2271
In Anerkennung der Bedenken und der Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung in der Sache ACCC/C/2015/128 gab die Kommission im Rahmen des Kompromisses, der zur politischen Einigung über die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 führte, eine Erklärung ab, in der sie sich verpflichtete, „die Auswirkungen der Feststellungen zu analysieren und die verfügbaren Optionen zu prüfen. Die Kommission wird diese Prüfung bis Ende 2022 fertigstellen und veröffentlichen. Die Kommission wird gegebenenfalls bis Ende 2023 in Anbetracht der Verpflichtungen der EU gemäß dem Übereinkommen von Aarhus und unter Berücksichtigung der EU-Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen Maßnahmen vorschlagen, um diese Problematik anzugehen“.