Erwägungsgrund 11 32021D2271
Am 17. März 2021 reichte der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung seine Feststellungen in der Sache ACCC/C/2015/128 ein. Der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung kam zu dem Schluss, dass die Union gegen das Übereinkommen von Aarhus verstoßen habe, weil sie es versäumt habe, Mitgliedern der Öffentlichkeit Zugang zu Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zu gewähren, um gegen Beschlüsse der Kommission über Beihilfemaßnahmen vorzugehen.