Erwägungsgrund 14 32021D0366
Da die Union nicht Vertragspartei des AETR ist und ihr Status es ihr nicht erlaubt, die vorgeschlagenen Änderungen zu übermitteln, sollten die Mitgliedstaaten im Namen und im Interesse der Union die vorgeschlagenen Änderungen der AETR-Sachverständigengruppe im Geiste der loyalen Zusammenarbeit übermitteln, um die Verwirklichung der Ziele der Union zu fördern.