Erwägungsgrund 4 32021D0366
Die Sachverständigengruppe zum AETR wird auf ihrer geplanten 25. Sitzung im Februar 2021 und der Hauptausschuss Straßenverkehr der UNECE auf seiner geplanten 116. Sitzung im Oktober 2021 die Änderungen des AETR im Hinblick auf die Annahme des intelligenten Fahrtenschreibers erörtern.