Beschluss (EU) 2021/366 des Rates vom 22. Februar 2021 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu vertreten ist
Das Formular des Bauartgenehmigungsbogens gemäß Anlage 2 Kapitel III des Anhangs zum AETR sollte so geändert werden, dass es auch für die Genehmigung von intelligenten Fahrtenschreibern und ihren Komponenten verwendet werden kann.
Erwägungsgrund 12 32021D0366
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