Erwägungsgrund 3 32022D2283
Auf einen zweiten Antrag Lettlands vom 11. März 2021 gewährte der Rat dem Land mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/677 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1351 zusätzlichen finanziellen Beistand in Höhe von 112500000 EUR, indem der Darlehenshöchstbetrag bei einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 15 Jahren und einem Bereitstellungszeitraum von 18 Monaten auf 305200000 EUR erhöht wurde, um die nationalen Anstrengungen Lettlands zur Eindämmung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs und zur Reaktion auf die sozioökonomischen Folgen dieses Ausbruchs für Arbeitnehmer und Selbstständige zu ergänzen.