Erwägungsgrund 21 32022D2283
Lettland und die Kommission sollten diesem Beschluss in der in Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/672 genannten Darlehensvereinbarung Rechnung tragen.
Lettland und die Kommission sollten diesem Beschluss in der in Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/672 genannten Darlehensvereinbarung Rechnung tragen.