Erwägungsgrund 14 32022D2283
Um ein sicheres Arbeitsumfeld für diejenigen zu gewährleisten, die einer Infizierung mit dem COVID-19-Virus ausgesetzt sind, sind gesundheitsbezogene Ausgaben für die persönliche Schutzausrüstung von Beschäftigten im öffentlichen Sektor vorgesehen. Geschaffen wurde die Regelung durch die „Kabinettsverordnung Nr. 380 „zu Regelungen über die Mittel zur Gewährleistung der epidemiologischen Sicherheit, die für die in der Liste der vorrangigen Institutionen und Bedürfnisse aufgeführten Einrichtungen erforderlich sind““ vom 9. Juni 2020. Für die in Artikel 3 Buchstabe f des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1351 genannte bestehende Maßnahme beantragt Lettland zusätzliche Unterstützung.