Erwägungsgrund 24 32022D2283
Bei dem Beschluss zur Gewährung finanziellen Beistands wurden der bestehende und der erwartete Bedarf Lettlands sowie Anträge auf finanziellen Beistand nach der Verordnung (EU) 2020/672, die andere Mitgliedstaaten bereits gestellt haben oder noch zu stellen planen, berücksichtigt, und die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Solidarität, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz geachtet —