Erwägungsgrund 7 32022D2283
Am 6. Oktober 2022 hat Lettland die Union um weiteren finanziellen Beistand in Höhe von 167607000 EUR ersucht, um die 2020, 2021 und 2022 unternommenen nationalen Anstrengungen zur Eindämmung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs und zur Reaktion auf dessen sozioökonomische Folgen für Arbeitnehmer und Selbstständige weiter zu ergänzen. Insbesondere hat Lettland die in den Erwägungsgründen 8 bis 12 dargelegten Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen verlängert oder geändert.