Erwägungsgrund 16 32023D1217
Der Rat sollte auf der Grundlage dieses Vorschlags und unter Berücksichtigung einer gründlichen technischen Analyse der betreffenden Umgehungsproblematik durch die Kommission entscheiden, ob bestimmte Güter und Technologien sowie die von der Maßnahme als letztes Mittel betroffenen Drittländer aufgenommen werden; diese technische Analyse sollte verfügbare Handelsdaten, die aufzeigen, dass die ergriffenen alternative Maßnahmen unwirksam waren, sowie Informationen über die Bemühungen der Union, die Angelegenheit mit dem betreffenden Drittland zu regeln, und einen eindeutigen Hinweis darauf enthalten, dass diese Bemühungen nicht erfolgreich waren.