Erwägungsgrund 3 32023D1217
In seinen Schlussfolgerungen vom 23. März 2023 hat der Europäische Rat den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut entschieden verurteilt. Der Europäische Rat hat auch bekräftigt, dass die Union nach wie vor entschlossen ist, den kollektiven Druck auf Russland aufrechtzuerhalten und, auch durch mögliche weitere restriktive Maßnahmen, zu erhöhen. Der Europäische Rat hat ferner unterstrichen, wie wichtig und dringend es ist, die Bemühungen um die wirksame Durchführung der Sanktionen auf europäischer und nationaler Ebene zu verstärken, und dass er fest entschlossen ist, die Umgehung der Sanktionen in Drittländern und durch Drittländer wirksam zu verhindern und zu bekämpfen. Er hat den Rat und die Kommission ersucht, alle erforderlichen Durchsetzungsinstrumente zu stärken und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen vollständig koordinierten Ansatz hierfür zu entwickeln.