Erwägungsgrund 45 32023D1217
Es ist angezeigt, die Bestimmungen über den Informationsaustausch zwischen den Behörden eines Mitgliedstaats sowie mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten und der Kommission zu präzisieren.
Es ist angezeigt, die Bestimmungen über den Informationsaustausch zwischen den Behörden eines Mitgliedstaats sowie mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten und der Kommission zu präzisieren.