Erwägungsgrund 46 32023D1217
Es ist angezeigt, die Liste der Partnerländer, die eine Reihe von Ausfuhrkontrollmaßnahmen anwenden, die im Wesentlichen den in dem Beschluss 2014/512/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgelegten Ausfuhrkontrollmaßnahmen entsprechen, zu erweitern.