Erwägungsgrund 18 32023D1217
Der Rat sollte den Inhalt des Anhangs XIV des Beschlusses 2014/512/GASP regelmäßig auf der Grundlage gründlicher technischer Informationen durch die Kommission überprüfen. Bei dieser Überprüfung müssen die Ziele der Maßnahme und das Ergebnis der fortgesetzten Beziehungen zu den betreffenden Drittländern, einschließlich Vorschläge der Drittländer zum Umgang mit den Umgehungen, berücksichtigt werden.