Erwägungsgrund 26 32023D1217
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es notwendig, im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Artikel 11 der Charta, weitere restriktive Maßnahmen zur Einstellung der Sendetätigkeiten dieser Medien in der Union oder dieser gegen die Union gerichteten Tätigkeiten zu verhängen. Die Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis der Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet wird und bis Russland und die mit ihr verbundenen Medien die Durchführung von Propagandaaktionen gegen die Union und deren Mitgliedstaaten einstellen.