Erwägungsgrund 14 32024D1144
Ägypten hat Anfang 2024 wieder Gespräche mit dem IWF aufgenommen und am 6. März 2024 auf Arbeitsebene eine Vereinbarung über ein auf 8 Mrd. USD aufgestocktes neues Programm im Rahmen der erweiterten Fondsfazilität erzielt. Das neue Programm wurde am 29. März 2024 durch einen Beschluss des IWF-Exekutivdirektoriums angenommen und stellt auf folgende Bereiche ab: i) glaubhafte Wechselkursflexibilität, ii) nachhaltige Straffung der Geldpolitik, iii) Haushaltskonsolidierung zur Wahrung der Schuldentragfähigkeit, iv) neuer Rahmen zur Eindämmung der Infrastrukturausgaben, v) Gewährleistung angemessener Sozialausgaben zum Schutz gefährdeter Gruppen und vi) Umsetzung der Politik für Staatseigentum und Reformen zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen. Zusammen mit der Unterzeichnung der Vereinbarung auf Arbeitsebene setzte Ägypten eine Wechselkursflexibilisierung in Kraft und hob den Leitzins der Zentralbank um beträchtliche 600 Basispunkte an, womit den Prioritäten des IWF-Programms entsprochen wurde.