Erwägungsgrund 26 32024D1144
Um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit dieser Makrofinanzhilfe zu gewährleisten, sollte Ägypten geeignete Maßnahmen treffen, um Betrug, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Hilfe zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen. Darüber hinaus sollte eine zwischen der Kommission und den ägyptischen Behörden zu schließende Darlehensvereinbarung Bestimmungen enthalten, mit denen das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ermächtigt wird, gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates Untersuchungen, einschließlich Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, durchzuführen, die Kommission und der Rechnungshof ermächtigt werden, Prüfungen durchzuführen, und die Europäische Staatsanwaltschaft ermächtigt wird, ihre Zuständigkeiten in Bezug auf die Bereitstellung dieser Hilfe für Ägypten während und nach Ablauf des Bereitstellungszeitraums dieser Hilfe auszuüben.