Erwägungsgrund 21 32024D1144
Die Festlegung der Höhe der Makrofinanzhilfe der Union sollte auf einer vollumfänglichen quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Ägyptens basieren und den Möglichkeiten des Landes, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, sowie insbesondere dessen verfügbaren Währungsreserven Rechnung tragen. Die Makrofinanzhilfe der Union für Ägypten sollte Teil einer gemeinsamen internationalen Anstrengung sein und die von IWF und Weltbank bereitgestellten Programme und Mittel auf wirkungsvolle Weise ergänzen. Bei der Festsetzung der Höhe der Makrofinanzhilfe sollte außerdem der zu erwartende Finanzbeitrag multilateraler Geber berücksichtigt und darauf geachtet werden, dass eine faire Lastenteilung zwischen der Union und den übrigen Gebern bestehen muss, dass zuvor schon andere Außenfinanzierungsinstrumente der Union in Ägypten eingesetzt wurden und dass das Engagement der Union in Ägypten insgesamt einen zusätzlichen Nutzen bringt.