Erwägungsgrund 25 32024D1144
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass Ägypten weiterhin konkrete und glaubhafte Fortschritte bei der Achtung wirksamer demokratischer Mechanismen, wozu insbesondere auch ein parlamentarisches Mehrparteiensystem gehört, und der Rechtsstaatlichkeit erzielt und die Achtung der Menschenrechte garantiert. Darüber hinaus sollten die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme sowie die Steuerung und Beaufsichtigung des Finanzsektors in Ägypten stärken und Strukturreformen zur Unterstützung eines nachhaltigen, inklusiven Wachstums, der Schaffung von menschenwürdiger Beschäftigung und der Haushaltskonsolidierung fördern. Die Kommission und der EAD sollten die Erfüllung dieser Vorbedingung und die Erreichung dieser Einzelziele regelmäßig überprüfen.