Beschluss (EU) 2024/807 der Kommission vom 29. Februar 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Polens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Am 20. November 2017 trat die Verordnung (EU) 2017/1939 in Kraft.
Erwägungsgrund 4 32024D0807Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen