Erwägungsgrund 9 32024D0807
Die Verordnung (EU) 2017/1939 schreibt keine besonderen Teilnahmebedingungen für die Verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA vor.
Die Verordnung (EU) 2017/1939 schreibt keine besonderen Teilnahmebedingungen für die Verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA vor.