Erwägungsgrund 11 32025D1169
In Bezug auf Finnland sehen die Entwürfe von Empfehlungen vor, dass Folgendes sichergestellt werden muss: Ausarbeitung einer langfristigen nationalen Strategie zur Gewährleistung eines umfassenden und koordinierten Ansatzes (Artikel 7 des Übereinkommens); nachhaltige Finanzierungsmechanismen für Nichtregierungsorganisationen, die spezialisierte Unterstützung für Opfer anbieten (Artikel 8 des Übereinkommens); Festlegung standardisierter Datenkategorien und Harmonisierung der Datenerhebungssysteme (Artikel 11 des Übereinkommens); regelmäßige Durchführung von Sensibilisierungskampagnen (Artikel 12 des Übereinkommens); Bewertung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Nutzung des Fachwissens von Frauenrechtsorganisationen (Artikel 15 des Übereinkommens); Einrichtung von Programmen für Täter häuslicher Gewalt (Artikel 16 des Übereinkommens); Einrichtung institutionalisierter behördenübergreifender Strukturen zur Koordinierung zwischen den einschlägigen Akteuren (Artikel 18 des Übereinkommens); Einrichtung von Hilfsdiensten, um den Opfern die Genesung und die Erlangung ihrer Unabhängigkeit zu erleichtern (Artikel 20 des Übereinkommens); Verfügbarkeit von Hilfsdiensten (Artikel 22 des Übereinkommens); angemessene geografische Verteilung von Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer zur Unterstützung von allen Opfern sexueller Gewalt (Artikel 25 des Übereinkommens); zeitnahe Ermittlungen und proaktive Beweiserhebungen über die Aussagen von Opfern hinaus, um eine wirksame Verfolgung von Fällen von Gewalt gegen Frauen zu ermöglichen (Artikel 49 und 50 des Übereinkommens); Maßnahmen zur Einführung eines standardisierten Risikobewertungsmechanismus, der systematisch angewendet wird (Artikel 51 des Übereinkommens), sowie verstärkte Nutzung von Eilschutzanordnungen sowie stärkere Nutzung von Kontakt- und Näherungsverboten sowie Schutzanordnungen (Artikel 52 und 53 des Übereinkommens). Da diese Entwürfe von Empfehlungen der Politik und den Zielen der Union entsprechen und in Bezug auf das Unionsrecht keinen Anlass zu Bedenken geben, sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass keine Einwände gegen ihre Annahme erhoben werden.