Erwägungsgrund 16 32025D1169
In Bezug auf San Marino sehen die Entwürfe von Schlussfolgerungen vor, dass Folgendes sichergestellt werden muss: Abstimmung der nationalen Koordinierungsstelle mit den betreffenden Organisationen der Zivilgesellschaft (Artikel 10 des Übereinkommens) sowie regelmäßige Durchführung von Erhebungen zur Viktimisierung und Förderung von Forschungstätigkeiten (Artikel 11 des Übereinkommens). Da diese Entwürfe von Schlussfolgerungen der Politik und den Zielen der Union entsprechen und in Bezug auf das Unionsrecht keinen Anlass zu Bedenken geben, sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass keine Einwände gegen ihre Annahme erhoben werden.