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In Bezug auf Polen sehen die Entwürfe von Empfehlungen vor, dass Folgendes sichergestellt werden muss: Diskriminierungsfreie Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens und Bekämpfung der vielfältigen Formen der Diskriminierung, denen bestimmte Opfergruppen beim Zugang zu Schutz und Unterstützung ausgesetzt sind (Artikel 4 des Übereinkommens); Entwicklung landesweiter, umfassender und koordinierter Strategien zur Verhütung und Bekämpfung aller unter das Übereinkommen fallenden Formen von Gewalt gegen Frauen und Stärkung der Mechanismen der interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen den Behörden, um den Zugang der Opfer zu Unterstützungs- und Schutzmechanismen sicherzustellen (Artikel 7 des Übereinkommens); Aufstockung der Finanzmittel für die Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen, Bereitstellung von Finanzmitteln für NRO und ihre Beteiligung an der Umsetzung und Überwachung aller einschlägigen politischen Maßnahmen (Artikel 8 des Übereinkommens); Zuweisung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen an die Koordinierungsstelle für das Übereinkommen und Einbeziehung von Frauenrechtsorganisationen (Artikel 9 und 10 des Übereinkommens); Erhebung aufgeschlüsselter Daten und Harmonisierung der Datenerhebung zwischen den einschlägigen Diensten (Artikel 11 des Übereinkommens); Sicherstellung, dass Eilschutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverbote und Schutzanordnungen für alle Formen von Gewalt im Rahmen des Übereinkommens erlassen werden können, und Verhängung von Sanktionen bei Verstößen (Artikel 52 und 53 des Übereinkommens); rascher Zugang zu Asylverfahren für Asylbewerberinnen, Verfahren und Wahrung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung (Artikel 60 und 61 des Übereinkommens). Da diese Schlussfolgerungen den Strategien und Zielen der Union in den Bereichen justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und Verbot der Zurückweisung entsprechen und in Bezug auf das Unionsrecht keinen Anlass zu Bedenken geben, sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass keine Einwände gegen ihre Annahme erhoben werden.