Beschluss (EU) 2025/2596 des Rates vom 8. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf seiner 19. Sitzung hinsichtlich Empfehlungen und Schlussfolgerungen, die an bestimmte Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Durchführung dieses Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Nach den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und unbeschadet des Artikels 4 dieses Protokolls beteiligt sich Irland nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet.
Erwägungsgrund 17 32025D2596
Erwägungsgrund 17 32025D2596Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen