Erwägungsgrund 12 32026D1283
Die Batterie-Booster-Fazilität wird den Ausbau der Batteriezellenfertigung in Europa fördern. Die Fertigung von Batteriezellen in Europa erfolgt, wie in der Mitteilung über die Batterie-Booster-Strategie dargelegt, unter schwierigen Marktbedingungen; daher wurde von der Europäischen Kommission anerkannt, dass eine vorübergehende Finanzierungslösung erforderlich ist. Die Batterie-Booster-Fazilität zielt auf Projekte mit hohem Erfolgspotenzial im gesamten EWR ab, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Unterstützung den Ausbau der Wirtschaftstätigkeit fördert. Die im Rahmen der Batterie-Booster-Fazilität gewährte Unterstützung wird den Batteriezellenherstellern den Ausbau ihrer Produktion erleichtern, indem sie einen Teil des Finanzierungsbedarfs in dieser Phase abdeckt. Auf der Grundlage der festgelegten Förder- und Vergabekriterien und der übrigen Bedingungen der Batterie-Booster-Fazilität kann die Kommission sicherstellen, dass die Unterstützung in Form rückzahlbarer zinsloser Darlehen notwendig, geeignet, verhältnismäßig und transparent ist. Nach Abwägung der vorstehenden Elemente ist die Kommission der Auffassung, dass die im Rahmen der Batterie-Booster-Fazilität zu gewährende Unterstützung mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 212 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung im Einklang steht.