Erwägungsgrund 3 32026D1283
Im Hinblick auf das Ziel der Netto-Null-Industrie-Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der ein Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Förderung des Einsatzes sauberer Technologien geschaffen wird, müssen gezielte finanzielle Maßnahmen ergriffen werden, um die derzeitige Entwicklung von Projekten in der Union zu unterstützen, weitere Investitionen des Privatsektors zu mobilisieren und die Versorgungssicherheit in der Automobilindustrie und der Energiespeicherindustrie zu erhöhen.