Erwägungsgrund 8 32026D1283
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/856 müssen der Höchstbetrag der für die Batterie-Booster-Fazilität verfügbaren Unterstützung aus dem Innovationsfonds sowie die für die Auswahl der Projekte und die Auszahlung der Unterstützung geltenden Regeln festgelegt werden.